Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz gemäß § 15 VerpackG verpflichtet, bestimmte Verpackungsmaterialien unentgeltlich zurückzunehmen und einer Wiederverwendung oder ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Dies betrifft insbesondere folgende Verpackungen:

  • Transportverpackungen, zum Beispiel Paletten, Versandhilfen oder größere Umverpackungen

  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen

  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die eine Systembeteiligung nach dem Verpackungsgesetz nicht möglich ist

  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

  • Mehrwegverpackungen

Sofern bei der Lieferung entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet wird, nehmen wir dieses unentgeltlich zurück. Dadurch stellen wir sicher, dass das Verpackungsmaterial wiederverwendet oder ordnungsgemäß dem Verwertungskreislauf zugeführt wird.

Sie können entsprechendes Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in unmittelbarer Nähe zurückgeben.

Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Rückgabe, damit wir die Rücknahme gemeinsam abstimmen können.

Kontakt:
Shisha Fame GmbH
Peterstraße 20–24
52062 Aachen
Deutschland

Telefon: 0241 4000 5989
E-Mail: support@shisha-fame.de

Bitte beachten Sie: Die Rücknahmepflicht betrifft nur Verpackungen im Sinne des § 15 VerpackG. Verkaufsverpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen und an einem dualen System beteiligt sind, können wie gewohnt über die örtlichen Sammel- und Entsorgungssysteme entsorgt werden.