Wo darf ich Shisha rauchen?
Wo Shisha geraucht werden darf, hängt von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes sowie von privaten Hausregeln ab. In Deutschland gelten folgende Grundsätze:
In der eigenen Wohnung oder im privaten Bereich
Das Shisha-Rauchen ist erlaubt, solange keine anderen Personen dadurch belästigt oder gefährdet werden.
In Shisha-Bars und Lounges
Shisha darf nur in zugelassenen Shisha-Bars geraucht werden, die die gesetzlichen Vorgaben zu Lüftung, Brandschutz und Nichtraucherschutz erfüllen.
Im Freien
Auf privaten Balkonen, Terrassen oder im eigenen Garten ist Shisha-Rauchen in der Regel erlaubt. In öffentlichen Parks oder Plätzen kann es jedoch kommunale Einschränkungen geben.
In öffentlichen Innenräumen
In öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Kneipen oder geschlossenen Räumen ohne spezielle Genehmigung ist das Shisha-Rauchen nicht erlaubt. Hier greift der Nichtraucherschutz.
Am Arbeitsplatz oder in Fahrzeugen
Am Arbeitsplatz sowie in Fahrzeugen (insbesondere mit Mitfahrern oder Minderjährigen) ist das Shisha-Rauchen meist untersagt.
Fazit #
Shisha darf hauptsächlich privat, in zugelassenen Shisha-Bars oder im Freien geraucht werden. In öffentlichen Innenräumen gelten strenge Rauchverbote. Es empfiehlt sich, immer die lokalen Vorschriften zu beachten.
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