Wie viel Shisha-Tabak darf man 2025 nach Deutschland einführen?
Die erlaubte Menge an Shisha-Tabak, die man nach Deutschland einführen darf, hängt davon ab, ob man aus einem EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land einreist.
Einreise aus einem EU-Land: Wenn du aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einreist, darfst du bis zu 1 Kilogramm Shisha-Tabak pro Person für den persönlichen Gebrauch mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Tabak bereits versteuert wurde und keine gewerbliche Absicht besteht.
Einreise aus einem Nicht-EU-Land: Bei der Einreise aus einem Land außerhalb der EU liegt die zollfreie Freimenge bei maximal 250 Gramm Shisha-Tabak pro Person. Diese Menge darf ohne Anmeldung eingeführt werden. Wird diese Menge überschritten, muss der Tabak beim Zoll angemeldet werden und es fallen Zoll- und Tabaksteuernan. Ohne Anmeldung kann es zu Beschlagnahmung und Bußgeldern kommen.
Wichtige Hinweise #
Die Freimengen gelten pro Person ab 17 Jahren
Der Tabak muss ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt sein
Größere Mengen können als gewerbliche Einfuhr gewertet werden
Fazit #
Innerhalb der EU sind bis zu 1 kg Shisha-Tabak erlaubt, aus Nicht-EU-Ländern nur 250 g zollfrei. Wer mehr einführt, muss dies korrekt beim Zoll anmelden.
Powered by BetterDocs